AGB

Grundsätzliches

Die teilnehmende Person ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den
daraus folgenden Risiken bewusst (Kämpfe mit Waffenattrappen, schmutzige
Kleidung, etc.).

Teilnahmeberechtigt sind alle gemäß dem Gesetzbuch der Bundesrepublik
Deutschland volljährige Personen (ab 18 Jahren). Bei Regelverstößen kann diese
Teilnahmeberechtigung entzogen werden. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren
werden nur unter Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von
den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Aufsichtsperson zugelassen. Die
Teilnahme von Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren obliegt darüber hinaus der
Zustimmung der Spielleitung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke unterliegen den gesetzlichen
Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und Staates (Bundesrepublik Deutschland).
Diese Richtlinien und Gesetze sind einzuhalten.

Eine Anmeldung zum LARP bedeutet, dass Sie als teilnehmende Person die Regeln
und AGBs der Veranstaltung anerkennen und sich im Verlauf Ihres Aufenthalts am
Veranstaltungsort aber auch in der näheren Umgebung dementsprechend verhalten.
Wir wollen keinen schlechten Ruf hinterlassen, damit wir auch weiterhin
Veranstaltungen durchführen können.

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Veranstaltenden behalten sich vor,
im Vorfeld der Veranstaltung Personen ohne Angabe von Gründen gegen
Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung der veranstaltenden
Person. Reagiert die veranstaltende Person nicht innerhalb von 14 Tagen auf die
Anmeldung zur Teilnahme, so ist die anmeldende Person an die Anmeldung nicht
mehr gebunden.

2 Regelwerk

Sofern die Veranstaltenden verlangen, hat die teilnehmende Person nach der
Anmeldung der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Diese hat dem von den Veranstaltenden vorgegebenen Regelsystem zu
entsprechen.

Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person das vorgegebene Regelsystem
als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach
Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.
Sollte hierdurch der teilnehmenden Person eingereichte Charakter unspielbar oder
wesentlich eingeschränkt werden, so steht ihr ein Rücktrittsrecht unter voller
Erstattung des Teilnahmebeitrages zu.

3 Sicherheit

Die teilnehmende Person versichert, unter ausreichender Würdigung der zu
erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein,
an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht
aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, können im Zweifelsfall die
Veranstaltenden hierzu weitere Auskünfte erteilen.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, die Ausrüstung der Teilnehmenden einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel
nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der
Veranstaltung.

Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Ausrüstung (insbesondere die
verwendeten Polsterwaffen oder –besen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu
kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr
entsprechen, sind sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel
hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu
vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen
und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür
vorgesehenen Feuerstätten.

Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die
das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von
Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt
Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

Das Rauchen von Tabakwaren und E-Zigaretten ist nur in den dafür ausgewiesenen
Bereichen gestattet.

Den Anweisungen der Veranstaltenden und deren Erfüllungsgehilfen ist Folge zu
leisten.

Teilnehmende, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den
Anweisungen der Veranstaltenden in schwerwiegender Art und Weise oder
wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden,
ohne dass eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages besteht.
Wer von der Veranstaltung verwiesen wird, ist selbst für die Logistik und
Organisation der Heimfahrt verantwortlich. Die Veranstaltenden sind nicht dafür
zuständig, eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten
Nach § 6 Infektionsschutzgesetz sind die Veranstaltenden verpflichtet bei dem
Auftreten einer Infektionskrankheiten auf der Veranstaltung dem zuständigen
Gesundheitsamt die persönlichen Daten der teilnehmenden Personen zur Verfügung
zu stellen.
Das Auftreten einer Infektionskrankheit während einer Veranstaltung ist von den
Teilnehmenden selbstständig den Veranstaltenden so schnell wie möglich
anzuzeigen.

4 Haftung

Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung
des Veranstalters wie folgt beschränkt: Die Veranstaltenden haften nur für Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Veranstaltenden, der gesetzlichen Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen der
Veranstaltenden beruhen.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und
Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens
beschränkt.

Die Veranstaltenden haften nicht für Diebstahl durch Dritte.

5 Urheberrecht an Aufzeichnungen

Alle Rechte an seitens der Veranstaltenden gemachten Ton-, Film- und
Videoaufnahmen bleiben den Veranstaltenden vorbehalten.

Die Veranstaltenden sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie den von den Veranstaltenden
verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren
bleiben den Veranstaltenden vorbehalten. Die Rechte an den Charakteren der
Spielenden, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei den
jeweiligen Spielenden.

Aufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind für private Zwecke zulässig.

Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch
nach Bearbeitung, ist nur mit dem expliziten Einverständnis der Veranstaltenden
zulässig.

6 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Teilnahmeplätze sind nicht übertragbar.

Bei Rücktritt der teilnehmenden Person nach Vertragsschluss gem. § 1 wird eine
Stornogebühr von 15,- € fällig. Bei Rücktritt versuchen die Veranstaltenden den Platz
anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnahmebeitrag
nicht zurückerstattet.

Bei einer Absage nach Anmeldeschluss wird der Teilnahmebeitrag nicht
zurückerstattet.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen
von der Veranstaltung auszuschließen.

 

Bei Vorliegen einer offenkundig infektiösen Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz, oder dem Verdacht einer solchen Krankheit oder einer weiteren Infektiösen Krankheit, können die Veranstaltenden die Teilnahme der erkrankten Person an der Veranstaltung verweigern oder dieser während der Veranstaltung von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass

  • ein zertifizierter negativer Covid-19 Test einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24h) vorgelegt werden kann oder ein von geschultem Personal durchgeführter Covid-19 Test auf dem Veranstaltungsgelände negativ ausfällt, und
  • eine Erkrankung an Covid-19 (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) oder ein ausreichender Impfschutz (gemäß der aktuellen Angabe des RKI zum Spielzeitpunkt) gegen Covid-19 nachgewiesen werden kann.

Je nach Infektionslage können verstärkte Maßnahme ergriffen werden, beispielsweise häufigere Testungen oder Maskenpflichten.

Bei Nichteinhaltung wird der Con-Beitrag nicht zurückerstattet.

Die Veranstaltung kann bei einem Krankheitsausbruch abgebrochen werden, die Con-Beiträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

Die Kosten für einen Covid-19 Test sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen.

7 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus und sollte
unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen. Sollte die Zahlung bis zum
Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- € fällig.
Unberührt davon bleibt das Recht der Veranstaltenden, tatsächlich entstandene
höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, sind die
Veranstaltenden berechtigt, der teilnehmenden Person eine Frist zur Zahlung zu
setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er:sie nach Ablauf der Frist den Platz
einer Dritten Person überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage
betragen.

Sollte ohne schuldhaftes Zutun der Veranstaltenden beim Einzug des
Teilnahmebeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine
Rücklastschrift erfolgen, so hat die teilnehmende Person die anfallenden
Bankgebühren zu tragen.

Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet die Anmeldende
Person für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als
Gesamtschuldner:in.

8 NSC-Klausel

Der Nicht-Spieler-Charakter (NSC) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden.
Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.

NSCs, die aus Gründen von § 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über
ihren Teilnahmebeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Teilnahmebeitrags in
Anspruch genommen werden.

9 Rabatte

Werden Teilnehmenden für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen
Teilnahmebeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung
im vereinbarten Umfang erbracht wurde.

Können die Teilnehmenden nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht
erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl
bestehen.

10 Sonstiges

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der
Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unberührt.

Eine private Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.

Die Teilnehmenden sind dazu verpflichtet auf die eigene Gesundheit, sowie den
eigenen Besitz Acht zu geben.

Die Veranstaltung findet nicht zum Zwecke einer Bereicherung der Veranstaltenden
statt.

Mit Überweisung der Teilnahmegebühr erklärt sich der Teilnehmende mit den AGB
einverstanden.